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Internationale Strafjustiz im politischen Brennpunkt
Der Ruf nach strafrechtlicher Verantwortlichkeit für schwerste Gewaltverbrechen ist heute präsenter als in vielen Jahren zuvor. Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sind nicht nur Gegenstand historischer Aufarbeitung – sie sind Teil aktueller internationaler Politik, juristischer Auseinandersetzung und öffentlicher Kontroversen. Das zeigt sich sowohl in der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC), der seine Ermittlungs- und Verfahrenslinien fortentwickelt und im Dezember 2025 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr vorgelegt hat, Internationaler Strafgerichtshof als auch in den politischen Spannungen, die internationale Strafjustiz inzwischen selbst zum Gegenstand staatlicher Gegenmaßnahmen machen – bis hin zu Sanktionen gegen ICC-Funktionsträger.
Nationale Verfahren, Universaljurisdiktion und Zuständigkeitsfragen in transnationalen Sachverhalten
Gleichzeitig gewinnt die Ebene nationaler Strafverfolgung weiter an Bedeutung. Deutschland zählt seit Jahren zu den Staaten, die das Instrument der Weltrechts- bzw. Universaljurisdiktion aktiv nutzen, um internationale Kernverbrechen auch ohne unmittelbaren Inlandsbezug zu verfolgen. Vereinte Nationen Dass diese Praxis nicht abstrakt bleibt, zeigen aktuelle Verfahren und Entwicklungen: etwa neue Anklagen im Kontext der IS-Verbrechen gegen Jesidinnen und Jesiden Reuters oder die Rolle Deutschlands bei der Überstellung mutmaßlicher Täter an den ICC – zuletzt im Zusammenhang mit dem Libyen-Komplex, als ein in Deutschland festgenommener Verdächtiger an den Gerichtshof in Den Haag überstellt wurde.
Diese Gemengelage verschärft die fachlichen Kernfragen des Völkerstrafrechts: Wie lassen sich Ermittlungen in transnationalen Sachverhalten rechtssicher führen? Welche Zuständigkeiten greifen wann – ICC, nationale Gerichte, hybride Mechanismen? Wie werden Beweise gesichert, Zeug:innen geschützt und Verfahren legitimiert, wenn Politik, Diplomatie und Strafrecht unauflösbar ineinandergreifen? Und nicht zuletzt: Wie werden neue Tatbestandsentwicklungen – etwa die völkerstrafrechtliche Bewertung bestimmter Kriegsführungsweisen – dogmatisch und praktisch handhabbar? Dass solche Fragen zunehmend auch nationale Gerichte beschäftigen, illustrieren etwa neuere Diskussionen um die strafrechtliche Verfolgung von „Aushungerung“ als Methode der Kriegsführung im deutschen Völkerstrafgesetzbuch.
Gerade weil das Feld so dynamisch ist, braucht es Foren, in denen Wissenschaft und Praxis jenseits institutioneller Routinen miteinander sprechen können: offen, kontrovers, ohne dass jede Aussage sofort als Positionspapier einer Behörde oder Organisation verstanden wird. Ein etabliertes Modell dafür ist der Arbeitskreis Völkerstrafrecht, der seit seiner Gründung im Jahr 2005 als Ort des jährlichen Austauschs gewachsen ist. Charakteristisch ist der Anspruch, Debatten in einer Form zu ermöglichen, die wissenschaftliche Schärfe mit praktischer Erfahrung verbindet – flankiert durch Regeln, die Offenheit schützen. Die im Arbeitskreis praktizierte Chatham House Rule steht genau für dieses Prinzip: Inhalte dürfen genutzt werden, Identitäten und Zuordnungen von Aussagen bleiben vertraulich.
Der Jubiläumsband: „10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht“
Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Arbeitskreises hat Herausgeber Claus Kreß den Band „10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht, Geburtstagsgaben aus Wissenschaft und Praxis“ vorgelegt. Die Publikation bündelt Aufsätze und Referate aus dem ersten Jahrzehnt und macht damit sichtbar, was den Arbeitskreis im Kern auszeichnet: ein breit angelegter Diskurs, der konkrete Konfliktlagen (z. B. Fragen militärischer Interventionen und ihrer rechtlichen Einordnung) ebenso aufgreift wie grundsätzliche dogmatische Streitpunkte – etwa die Diskussion, ob Menschlichkeitsverbrechen zwingend die Beteiligung eines Staates oder staatsähnlicher Organisationsstrukturen voraussetzen. Zugleich dokumentiert der Band die Spannweite der Perspektiven: vom Bundesgerichtshof bis zu internationalen Institutionen, vom wissenschaftlichen Lehrstuhl bis in die Praxis internationaler Strafverfolgung.
Ein besonderes Gewicht erhält das Werk durch das einleitende Memorandum zu Hans-Peter Kaul († 2014), dessen Wirken als deutscher Völkerrechtler, Diplomat und Richter am Internationalen Strafgerichtshof die Entwicklung des Feldes nachhaltig geprägt hat. Die Würdigung – aus Laudatio und ausgewählten Veröffentlichungen zusammengesetzt – unterstreicht, dass Völkerstrafrecht nicht nur Normenkunde ist, sondern immer auch institutionelle Aufbauarbeit, Durchsetzungswille und juristische Kultur voraussetzt.
Der Band richtet sich ausdrücklich an ein juristisches Fachpublikum: Wissenschaftler:innen des Völker- und Strafrechts, Praktiker:innen in Justiz und internationalen Institutionen, Mitarbeitende von Ermittlungs- und Menschenrechtsstrukturen sowie fortgeschrittene Studierende mit Schwerpunkt Internationales Strafrecht. Für diese Zielgruppen bietet die Publikation weniger „Einführung“ als vielmehr eine dichte fachliche Vermessung dessen, was das Völkerstrafrecht in der Praxis ausmacht: ein Feld, in dem Normen, Beweisfragen, internationale Zuständigkeiten und politische Rahmenbedingungen dauerhaft miteinander ringen – und in dem der fachliche Diskurs selbst zu einem Teil der rechtsstaatlichen Infrastruktur wird.
Bibliografische Angaben: 10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht ISBN: 978-3-86376-141-7 Verlag: Optimedien Erhältlich über: elitebuch.com und im einschlägigen Fachbuchhandel.

