SHRA – Aufsatzwettbewerb 2025/2026: „Altersgrenzen im Wandel: Entwicklungsgerechtes Jugendstrafrecht“

von Martin Behlke | Nov. 1, 2025 | Call for Paper

Thema und Fragestellung

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft (SHRA) schreibt für den Zeitraum 2025/2026 einen Aufsatzwettbewerb aus und lädt Jurastudierende an deutschen Universitäten (einschließlich Promotionsstudierender) sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Teilnahme ein. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Themenfeld, das Strafrechtswissenschaft, Rechtsanwendungspraxis und Kriminalpolitik seit Jahren begleitet und aktuell erneut an Schärfe gewinnt: Unter dem Titel „Altersgrenzen im Wandel: Entwicklungsgerechtes Jugendstrafrecht“ richtet sich der Wettbewerb auf die Frage, ob und wie das Jugendstrafrecht angesichts veränderter Entwicklungsverläufe, gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und empirischer Befundlagen fortentwickelt werden sollte. Für herausragende Beiträge ist ein Preisgeld von 10.000 Euro ausgelobt; die Stiftung behält sich vor, nach ihrem Ermessen auch mehrere Beiträge auszuzeichnen und das Preisgeld zu erhöhen oder zu teilen.

Altersgrenzen strukturieren das Strafrecht in besonderer Weise. Sie markieren nicht nur die Strafmündigkeit und den Übergang von jugend- zu erwachsenenstrafrechtlichen Reaktionsformen, sondern wirken als rechtliche Zäsuren mit weitreichenden Folgen für Verfahren, Sanktionen und Resozialisierungschancen. Zugleich steht die Festlegung solcher Grenzen in einem Spannungsverhältnis zu wissenschaftlichen Erkenntnissen: Sozialisations- und Reifeverläufe sind individuell und graduell, während das Recht aus Gründen der Rechtssicherheit feste Schwellen benötigt.

Der Wettbewerb zielt darauf, diese normative Setzung mit wissenschaftlicher Präzision zu analysieren. Im Mittelpunkt stehen damit Fragen wie: Welche rechtlichen und empirischen Argumente sprechen für eine Absenkung, Beibehaltung oder Anhebung von Altersgrenzen? Welche Rolle spielen Reifeentwicklung, Verantwortungsfähigkeit und Entwicklungsbedingungen für die Legitimation strafrechtlicher Zuschreibung? Und wie fügen sich kriminalpolitische Forderungen – etwa eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters oder eine Abschaffung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende – in ein System ein, das als Erziehungsstrafrecht passgenauere Verfahrensregeln und Rechtsfolgen zur Vorbeugung künftiger Delinquenz bereithält? Die Ausschreibung eröffnet ausdrücklich auch die Gegenperspektive, ob nicht vielmehr eine Ausdehnung des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene jenseits der Altersgrenze von 21 Jahren zu diskutieren ist.

Anforderungen

Erwartet werden Beiträge, die das Thema nicht als tagespolitische Momentaufnahme behandeln, sondern auf einer tragfähigen juristischen Argumentation und einer reflektierten Einbindung einschlägiger wissenschaftlicher Befunde aufbauen. Besonders willkommen sind Arbeiten, die normative Maßstäbe des Jugendstrafrechts – etwa Erziehungsauftrag, Präventionsziele, Verhältnismäßigkeit und Stigmavermeidung – mit empirischen Erkenntnissen zur Reifeentwicklung systematisch in Beziehung setzen und daraus rechtspolitisch belastbare Schlussfolgerungen ableiten. Auch gemeinschaftlich von mehreren Autorinnen und Autoren verfasste Beiträge sind zulässig.

Für die Einreichung gelten verbindliche formale Vorgaben. Der Beitragstext soll maximal 30 Seiten umfassen, fortlaufend nummeriert, einseitig beschrieben und in Times New Roman, Schriftgröße 12, 1,5-fachem Zeilenabstand gestaltet sein; links ist ein Rand von 5 cm einzuhalten. Für die Gliederungsebenen ist das Schema A. → I. → 1. → a) → (1) vorgesehen. Dem Beitrag sind ein Deckblatt (mit erkennbarer Autorin bzw. erkennbarem Autor), ein kurzer Lebenslauf, ein Inhaltsverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis voranzustellen; Deckblatt und Verzeichnisse zählen nicht zum Umfang des Beitragstextes. Zusätzlich wird um die separate Überlassung eines digitalen Passfotos (300 dpi, hochauflösend) gebeten.

Die eingereichten Beiträge werden von Prof. Dr. Jens Puschke, LL.M. (King’s College), Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Medizinstrafrecht an der Philipps-Universität Marburg, als Juror begutachtet. Zudem ist vorgesehen, eine Auswahl der Beiträge in Band 16 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft zu veröffentlichen sowie eine zusammenfassende Darstellung in F.A.Z. Einspruch. Mit der Einreichung erklärt die einreichende Person ihre Zustimmung zu einer möglichen Veröffentlichung des Beitrags und zum Abdruck des Fotos und versichert zugleich, den Beitrag eigenverantwortlich verfasst zu haben; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einreichungsfrist

Beiträge sind bis spätestens 16. Januar 2026 per E-Mail oder per Post einzureichen bei der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main; E-Mail: vorstand@shra.de
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Abrufbar unter: https://ra-stiftung-hessen.org/cms/images/Call_for_Papers_2025-2026.pdf

Mehr Informationen: https://ra-stiftung-hessen.org/studentischer-aufsatzwettbewerb

Ihre OPTIMEDIEN Redaktion