Rechte & Lizenzen

Informationen

Bitte stellen Sie Anfragen ausschließlich schriftlich über dieses Formular. Je genauer die Angaben zur Fundstelle und zur geplanten Nutzung, desto schneller kann die Genehmigung geprüft werden.

Lizenzanfragen

Wenn Sie ein Werk von Optimedien lizenzieren möchten, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin in der Lizenzabteilung – etwa für eine Printausgabe, digitale Nutzung oder eine Übersetzung. Ein kurzer Hinweis zu Nutzungsart, Gebiet/Sprachen sowie Laufzeit und Umfang erleichtert die Prüfung Ihrer Anfrage.

Wiederabdruckanfragen

Unsere Veröffentlichungen sind urheberrechtlich geschützt. Für den Wiederabdruck von Beiträgen aus Sammelbänden oder Zeitschriften von Optimedien ist grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Bitte beantragen Sie die Abdruckgenehmigung über das Formular.

Bitte beachten Sie: Genehmigungen werden nicht mündlich erteilt; bearbeitet werden ausschließlich schriftliche Anträge. Reichen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig ein, da die Bearbeitung bis zu sechs Wochen dauern kann.

Für kurze Ausschnitte von weniger als 400 Wörtern ist keine Genehmigung erforderlich. In jedem Fall ist eine vollständige Quellenangabe anzugeben.

Zweitverwertung von Aufsätzen

Mit der Annahme zur Veröffentlichung eines Beitrags in einer Zeitschrift, einem Sammelband oder einer Festschrift bei Optimedien übertragen Autor:innen dem Verlag das ausschließliche Verlagsrecht. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung. Autor:innen dürfen den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch vervielfältigen und weitergeben (z. B. per E-Mail), ihn jedoch nicht öffentlich zugänglich machen (z. B. über Internet, Intranet oder Repositorien).

Für Beiträge in Zeitschriften entfällt die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, für Beiträge in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt können Autor:innen
(a) den Beitrag anderweitig vervielfältigen und in gedruckter Form verbreiten,
(b) einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen und
(c) die Druckfassung des eigenen Beitrags nicht-kommerziell öffentlich zugänglich machen.
In allen Fällen ist vollständig auf die bei Optimedien erschienene Version zu verweisen; sofern vorhanden, ist auch der DOI anzugeben (bei Sammelbänden und Festschriften ggf. abweichend).

Für Beiträge in Hand- und Lehrbüchern gilt: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung – gedruckt oder elektronisch – nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Ansprechpartnerin in der Abteilung Rechte & Lizenzen.

Monografien sowie Teile daraus dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt und verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht werden. In begründeten Einzelfällen (z. B. universitätsinterne Evaluierungsverfahren oder vergleichbare Sonderkonstellationen) kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Ansprechpartnerin in der Abteilung Rechte & Lizenzen.