Open Access publizieren

Mehr Sichtbarkeit für Ihre Forschung durch offene Publikationswege

Open Access (OA) ist längst kein Nischenthema mehr, sondern eine grundlegende Veränderung der wissenschaftlichen Publikationskultur. Forschungsergebnisse sollen nicht nur in Spezialbibliotheken und hinter Paywalls verfügbar sein, sondern frei zugänglich, nachnutzbar und dauerhaft auffindbar – für Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit. Für Autor:innen stellt sich deshalb weniger die Frage, ob Open Access relevant ist, sondern wie sie ihre eigene Publikationsstrategie darauf ausrichten.

Der folgende Beitrag gibt einen systematischen Überblick: Was Open Access im wissenschaftlichen Sinn bedeutet, welche Modelle es gibt, wie sich rechtliche und finanzielle Fragen klären lassen – und wie sich das alles konkret in einer Zusammenarbeit mit einem Verlag wie Optimedien abbilden kann.

Was bedeutet „Open Access“ eigentlich?

Der Begriff „Open Access“ wird im Alltag oft verkürzt verstanden als „kostenlos im Internet“. In den maßgeblichen Erklärungen – etwa der Budapest Open Access Initiative (BOAI) und der Berliner Erklärung – ist der Anspruch weiter gefasst:

Open Access meint freien und kostenlosen Online-Zugang zu wissenschaftlicher Literatur, verbunden mit dem Recht, diese Literatur zu lesen, zu speichern, zu kopieren, weiterzugeben, zu durchsuchen und für alle rechtlich zulässigen Zwecke nachzunutzen – unter der Bedingung, dass die Urheberschaft korrekt genannt wird.

Damit unterscheidet sich Open Access in zwei Punkten vom traditionellen Modell:

  1. Kein Paywall-Zugang – der Zugriff erfolgt ohne individuelle Abonnements oder Kaufpreisbarrieren.
  2. Rechte zur Nachnutzung – Leser:innen dürfen den Text über das reine Lesen hinaus verwenden, etwa für Lehre, Text- und Data-Mining, Übersetzungen oder Repositorien, sofern die gewählte Lizenz dies erlaubt.

Technisch wird Open Access in der Regel über frei zugängliche Plattformen, Zeitschriften oder Verlagsangebote realisiert; rechtlich ist er meist an Creative-Commons-Lizenzen (z. B. CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC) gebunden, die klar definieren, welche Nutzungen erlaubt sind.

Modelle des Open Access: Gold, Diamond, Green, Hybrid

In der Praxis haben sich einige zentrale Modelle herausgebildet, die sich weniger als starre Kategorien, sondern als unterschiedliche Wege zu ein und demselben Ziel verstehen lassen:

Gold Open Access

Hier erscheint der Beitrag unmittelbar in einer Open-Access-Zeitschrift oder – bei Büchern – als Open-Access-Monographie. Der Volltext ist sofort frei zugänglich, meist unter einer CC-Lizenz. Die Finanzierung erfolgt häufig über Publikationsgebühren (APCs/BPCs), institutionelle Fonds oder Förderprogramme.

Diamond / Platinum Open Access

In diesem Modell werden weder Leser:innen noch Autor:innen direkt zur Kasse gebeten. Die Kosten werden von Institutionen, Konsortien, Stiftungen oder der öffentlichen Hand getragen. Diamond-OA-Zeitschriften und -Buchreihen gewinnen insbesondere dort an Bedeutung, wo faire und nachhaltige Alternativen zu hochpreisigen APC-Modellen gesucht werden.

Green Open Access (Zweitveröffentlichung)

Green OA meint die Zweitveröffentlichung eines bereits anderswo erschienenen Beitrags in einem frei zugänglichen Repositorium – etwa an der eigenen Hochschule oder in einem Fachrepositorium. In Deutschland spielt dabei das gesetzlich verankerte Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 UrhG eine wichtige Rolle: Unter bestimmten Bedingungen dürfen Autor:innen eine akzeptierte Manuskriptversion ihrer Beiträge nach Ablauf einer Frist erneut frei zugänglich machen, selbst wenn der Erstverlag exklusive Rechte eingeräumt bekommen hat.

Hybrid Open Access

Viele traditionelle Subskriptionszeitschriften bieten einzelne Artikel gegen zusätzliche Gebühr als OA an („Open Choice“ o. Ä.). Dieses Modell ist verbreitet, aber politisch umstritten, weil hier teils doppelt gezahlt wird: über Abonnements und über zusätzliche APCs. Initiativen wie Plan S und nationale Transformationsverträge (z. B. DEAL in Deutschland) zielen darauf ab, diese hybriden Zwischenformen in breitere Open-Access-Strukturen zu überführen.

Für Autor:innen ist wichtig: OA ist ein Spektrum, kein Alles-oder-Nichts. Je nach Fach, Förderkontext und Projekt kann eine Kombination sinnvoll sein – etwa: Erstveröffentlichung im Verlag + paralleler Green-OA-Upload nach Fristablauf.

Wissenschaftspolitischer Rahmen: Warum Open Access zur Norm wird

Auf internationaler Ebene markieren die Budapest-Erklärung (2002), die Berliner Erklärung (2003) und die Bethesda-Erklärung (2003) die Geburtsstunde des modernen Open-Access-Diskurses. Spätestens seit Plan S – einer Initiative von Forschungsförderern in Europa und darüber hinaus – ist klar, dass Open Access nicht nur ein bibliothekarisches Projekt ist, sondern zentraler Bestandteil von Forschungs- und Wissenschaftspolitik.

In Deutschland haben sich diese Entwicklungen in den letzten Jahren deutlich verdichtet:

  • Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erwartet, dass Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten nach MöglichkeitOA veröffentlicht oder zweitveröffentlicht werden und fördert gezielt OA-Publikationskosten.
  • Der Bund und die Länder haben 2023 Gemeinsame Leitlinien zu Open Access verabschiedet, mit dem Ziel, OA als Standard für öffentlich geförderte Forschungsergebnisse zu etablieren und die Transformation des Publikationswesens zu beschleunigen.
  • Viele Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verfügen mittlerweile über eigene OA-Policies und Publikationsfonds, die Autor:innen bei der OA-Finanzierung unterstützen.

Kurz gesagt: Wer heute publiziert, bewegt sich in einem Umfeld, in dem OA von Förderern, Hochschulen und Bibliotheken nicht nur ermöglicht, sondern aktiv gewünscht wird.

Vorteile von Open Access für Autor:innen

Open Access wird häufig mit Gerechtigkeits- und Transparenzargumenten begründet – also dem Anspruch, öffentlich finanzierte Forschung öffentlich zugänglich zu machen. Für Autor:innen gibt es darüber hinaus handfeste Vorteile:

Mehr Sichtbarkeit, mehr Wirkung
Zahlreiche Studien zeigen, dass OA-Publikationen häufiger gelesen, heruntergeladen und zitiert werden als vergleichbare Beiträge hinter Paywalls. Die Gründe liegen auf der Hand: Kein Zugangsbarriere-Frust, ein geringerer Schwellenwert für Studierende und Forscher:innen im globalen Süden, bessere Indexierung in Suchmaschinen und Repositorien.

Bessere Nachnutzbarkeit der eigenen Arbeiten
Mit klar definierten Lizenzen können Lehrende etwa problemlos Kapitel in Lehrmaterialien übernehmen, Grafiken in Präsentationen einbauen oder Texte für Text- und Data-Mining freigeben – ohne jedes Mal individuelle Freigaben einzuholen.

Karriere- und Förderperspektiven
Viele Forschungsförderer und Berufungskommissionen achten zunehmend darauf, ob Kandidat:innen in OA-Kontexten veröffentlichen, insbesondere wenn es um öffentlich finanzierte Projekte geht. Plan S-Förderer etwa verlangen OA-Veröffentlichungen als Standard; nationale Förderlinien orientieren sich daran.

Kooperationen und Praxiswirkung
Offene Publikationen sind leichter in interdisziplinäre und außeruniversitäre Kontexte vermittelbar – etwa an Behörden, Gerichte, NGOs, Unternehmen oder Medien. Gerade in Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaften ist dies ein entscheidender Faktor, wenn Forschung auch normative, regulative oder gesellschaftliche Wirkung entfalten soll.

Rechte, Lizenzen und Zweitveröffentlichung

Wer Open Access publiziert, sollte seine urheberrechtliche Position aktiv nutzen, statt alle Rechte pauschal an Verlage abzutreten.

Creative-Commons-Lizenzen

CC-Lizenzen sind heute der De-facto-Standard im OA-Bereich. Sie ermöglichen es, Nutzungsrechte fein abgestimmt zu vergeben, ohne den urheberrechtlichen Schutz aufzugeben. Die wichtigste Unterscheidung für wissenschaftliche Publikationen:

  • CC BY – erlaubt alle Nachnutzungen (einschließlich kommerzieller) unter der Bedingung der Namensnennung. Viele Förderer (Plan S, DFG-Förderlinien) sehen diese Lizenz als Standard.
  • CC BY-SA / CC BY-NC / CC BY-NC-ND – erweitern oder beschränken Nachnutzungsmöglichkeiten, etwa durch „Share Alike“, Nicht-Kommerzielle Nutzung oder das Verbot von Bearbeitungen.

Für Autor:innen bedeutet das: Die Wahl der Lizenz sollte bewusst erfolgen – im Spannungsfeld zwischen maximaler Offenheit, Schutz vor unerwünschter Kommerzialisierung und fachüblichen Standards.

Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 Abs. 4 UrhG)

In Deutschland garantiert § 38 Abs. 4 UrhG ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für bestimmte wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen überwiegend öffentlich finanzierter Forschung entstanden und in periodisch erscheinenden Sammlungen veröffentlicht wurden. Nach Ablauf einer Frist (derzeit in der Regel 12 Monate) dürfen Autor:innen ihr Manuskript in der akzeptierten Fassung erneut öffentlich zugänglich machen, auch wenn der Erstvertrag exklusive Rechte einräumt.

Praktisch heißt das:

  • Verlagsverträge sollten sorgfältig geprüft werden, ob sie dieses Recht korrekt berücksichtigen.
  • Hochschulbibliotheken und OA-Beauftragte beraten bei der Umsetzung – von der Wahl der Version (Accepted Manuscript vs. Version of Record) bis zur Plattform.

Rechtefragen sind damit kein Hindernis für Open Access, sondern ein Gestaltungsspielraum, den Autor:innen aktiv nutzen können – insbesondere in Kooperation mit OA-freundlichen Verlagen.

Finanzierung: Wer bezahlt Open Access?

Open Access ist nicht „kostenlos“, sondern verlagert Kosten von Leser:innen (Abos, Einzelkäufe) auf andere Akteure: Hochschulen, Bibliotheken, Förderer, manchmal Autor:innen selbst.

Wichtige Bausteine der aktuellen Finanzierungslandschaft sind:

  • Publikationsfonds und OA-Budgets an Universitäten und Forschungseinrichtungen, die Open-Access-Artikel und -Bücher unterstützen, oft nach transparenten Kriterien (z. B. Obergrenzen pro Artikel, Qualitätsanforderungen an Zeitschriften).
  • Transformationsverträge / „Publish & Read“-Modelle (wie die DEAL-Verträge oder institutionelle Vereinbarungen), bei denen Einrichtungen Paketlösungen mit Verlagen schließen: Lesezugang plus OA-Publikationsmöglichkeiten für Angehörige.
  • Spezielle Förderprogramme von Forschungsräten und Ministerien, die Buchpublikationen im Open Access unterstützen – etwa für Monographien und Sammelbände.

Für Autor:innen wichtig: Selbstzahlung sollte der Ausnahmefall sein. In vielen Fällen lassen sich Projektmittel, OA-Fonds oder institutionelle Vereinbarungen nutzen. Ein OA-freundlicher Verlag wird diese Möglichkeiten nicht nur „irgendwie akzeptieren“, sondern aktiv dabei helfen, passende Finanzierungswege zu identifizieren.

Praktische Schritte: Wie plane ich eine Open-Access-Publikation?

Wer Open Access nicht erst am Ende, sondern von Anfang an mitdenkt, macht es sich leichter. Ein typischer Entscheidungsweg könnte so aussehen:

  1. Förderkontext prüfen – Gibt es OA-Vorgaben durch Drittmittelgeber (DFG, EU, BMBF, Plan S-Förderer)? Welche Fristen, Lizenzen oder Repositorien sind empfohlen oder vorgeschrieben?
  2. Institutionelle Angebote nutzen – Hat die eigene Hochschule einen Publikationsfonds, ein Repositorium, Beratungsangebote der Bibliothek?
  3. Geeignete Zeitschrift oder Verlagsreihe wählen – Passt das Profil inhaltlich und formal, akzeptiert der Verlag Open-Access-Modelle (inkl. klarer CC-Lizenzen) und unterstützt er Autor:innen bei der Finanzierung?
  4. Rechte aktiv verhandeln – keine pauschale Rechteabtretung ohne Rücksicht auf Open-Access-Wünsche; ggf. Rights-Retention-Strategien nutzen.
  5. Metadaten und Identifikatoren pflegenORCID, DOI, ISBN/E-ISBN, Schlagworte und Abstracts sind entscheidend, damit Open Access seine Sichtbarkeitsvorteile voll entfalten kann.

Viele dieser Schritte lassen sich gemeinsam mit der Bibliothek und dem Verlag planen – idealerweise bevor der Publikationsvertrag unterschrieben ist.

Open Access bei Optimedien

Optimedien versteht Open Access als Teil einer zeitgemäßen wissenschaftlichen Publikationspraxis – nicht als kurzfristigen Trend. Im Zentrum stehen dabei drei Leitgedanken:

  1. Qualität vor Quantität
    Open Access bedeutet nicht, „alles“ zu veröffentlichen, was sich digital verbreiten lässt, sondern qualitätsgesicherte wissenschaftliche Beiträge frei zugänglich zu machen. Optimedien konzentriert sich auf anspruchsvolle Titel in Rechts-, Sozial-, Geistes- und ausgewählten Naturwissenschaften und bietet dafür passende Open-Access-Formate an – von Monographien über Sammelbände bis hin zu Schriftenreihen.
  2. Transparente Modelle statt Gebührendschungel
    Open-Access-Publikationen werden gemeinsam mit den Autor:innen geplant: Welche Lizenz ist sinnvoll? Welche Förderlinien oder Fonds kommen in Betracht? Wie lässt sich der Kostenrahmen klar und fair gestalten? Ziel ist, dass Autor:innen ihre Open-Access-Entscheidung nachvollziehbar treffen können – ohne versteckte Gebühren und ohne intransparente Paketlösungen.
  3. Sichtbarkeit und Anschlussfähigkeit
    Open-Access-Titel bei Optimedien werden mit den notwendigen Identifikatoren (ISBN/E-ISBN, DOI), vollständigen Metadaten und einer langfristig angelegten Verfügbarkeitsstrategie veröffentlicht. Sie sind nicht nur auf der eigenen Plattform, sondern über Bibliotheken, Kataloge und Suchsysteme auffindbar und lassen sich problemlos in Repositorien und Forschungsinformationssysteme integrieren.

Für Autor:innen heißt „Open Access publizieren bei Optimedien“:

  • Ihre Texte erscheinen in einem fachlich profilierten Programm,
  • werden mit klaren Lizenzen und Rechten ausgestattet,
  • nutzen die Sichtbarkeitsvorteile offener Publikationsformen –
  • und bleiben zugleich in der Logik wissenschaftlicher Qualitätssicherung verankert.

So wird Open Access nicht zur Gegenwelt des etablierten Publizierens, sondern zu dessen Weiterentwicklung: dieselbe wissenschaftliche Sorgfalt, dieselbe editorische Qualität – aber mit dem Mehrwert, dass Ihre Forschung dort gelesen werden kann, wo sie wirken soll.

Ihre OPTIMEDIEN Redaktion

Open Access Publikationen