Preprints, Postprints, Version of Record

Wissenschaftliche Texte liegen heute fast nie nur in einer einzigen Fassung vor. Zwischen der ersten Einreichung und der endgültigen Veröffentlichung bei einem Verlag oder in einer Zeitschrift durchläuft ein Manuskript mehrere Versionen. Im Publikationsalltag spricht man dabei vor allem von drei Stadien: Preprint, Postprint und Version of Record.

Diese Unterscheidung ist nicht nur terminologisch wichtig, sondern hat ganz konkrete Folgen – insbesondere, wenn Beiträge auf dem „Grünen Weg“ des Open Access zweitveröffentlicht werden sollen.

Preprint, Postprint, Version of Record – ein Überblick

Grob lässt sich die Entwicklung eines Artikels in zwei Phasen unterteilen:

  • Versionen vor der Begutachtung: Preprints
  • Versionen nach der Begutachtung: Postprints und Version of Record

Alle diese Fassungen beziehen sich auf denselben inhaltlichen Kern, unterscheiden sich aber in Reifegrad, Layout, rechtlichem Status und den Optionen für Open Access und Zweitveröffentlichung.

Definitionen und gebräuchliche Bezeichnungen

Preprint

Als Preprint werden alle Versionen eines Manuskripts bezeichnet, die noch kein Peer-Review durchlaufen haben.

Je nach Kontext finden sich unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Wird das Manuskript bei einer Zeitschrift eingereicht, spricht man häufig von der
    „submitted version“.
  • Wird der Text unabhängig von einer Einreichung veröffentlicht (z. B. auf einem Preprint-Server), ist auch von „author’s original manuscript“ (AOM) oder „author’s original“ die Rede.

Gemeinsam ist allen Preprints:

  • Der Text ist wissenschaftlich bereits ausgearbeitet,
  • er wurde aber noch nicht aufgrund eines Gutachterverfahrens verändert.

Postprint

Der Postprint ist die angenommene Manuskriptfassung nach dem Peer Review, aber vor der verlegerischen Produktion (Satz, Layout, finale Gestaltung).

Typische Bezeichnungen sind:

  • author manuscript
  • author version
  • author accepted version
  • final author version
  • oder kurz AAM – author accepted manuscript

Diese Fassung ist fachlich „fertig“ (alle Review-Änderungen sind eingearbeitet), trägt aber noch das Autor:innenlayout (Word, LaTeX etc.) und nicht das endgültige Verlagsdesign.

Version of Record

Die Version of Record (VoR) ist die Verlagsversion, also die endgültig gesetzte, gelayoutete und publizierte Fassung:

  • oft auch „final version“ oder „published version“ genannt,
  • im Alltag bei elektronischen Zeitschriften häufig einfach als „Verlags-PDF“ bezeichnet.

Diese Version:

  • erscheint in der Zeitschrift oder beim Verlag,
  • ist mit DOI, Band-/Heftangaben, Seitenzahlen und allen Metadaten versehen,
  • gilt als maßgebliche, zitierfähige Referenzfassung.

Relevanz für Open Access (Grün) und Zweitveröffentlichung

Die Unterscheidung zwischen Preprint, Postprint und Version of Record wird besonders wichtig, wenn es um Zweitveröffentlichungen im Open Access (Grüner Weg) geht.

Verlage unterscheiden in ihren Richtlinien genau,

  • ob Preprints überhaupt veröffentlicht werden dürfen,
  • wann Postprints zweitveröffentlicht werden dürfen (Embargo),
  • und ob die Version of Record (Verlags-PDF) überhaupt in Repositorien erscheinen darf.

Wesentliche Punkte:

  • Preprints
    • Dürfen oft schon vor oder parallel zur Einreichung online gestellt werden,
    • werden formal dennoch als Zweitveröffentlichungen im Green OA eingeordnet,
    • unterliegen je nach Zeitschrift bestimmten Bedingungen (z. B. Hinweisformulare, spätere Verlinkung auf die VoR).
  • Postprints (AAM)
    • Sind in vielen Policies der „Standardfall“ für Zweitveröffentlichungen nach Peer Review,
    • dürfen häufig nur in nicht-verlagsgelayouteter Form, ohne Logo und ohne Verlagsdesign zweitveröffentlicht werden,
    • müssen häufig mit einem Hinweis auf die Originalpublikation und/oder die DOI der VoR versehen werden.
  • Version of Record
    • Wird von vielen Verlagen nicht zur freien Zweitveröffentlichung zugelassen,
    • ist oft nur im Rahmen von klassischen Subskriptionen bzw. über Verlagsplattformen zugänglich –
    • Ausnahmen bilden hier explizite Open-Access-Modelle (Gold/Hybrid/Diamond), bei denen die VoR selbst unter offener Lizenz steht.

Verlagsvorgaben, Embargofristen und Repositorien

In der Praxis stellen Verlage unterschiedliche Bedingungen für die Zweitveröffentlichung auf dem Grünen Weg:

  • Häufig ist festgelegt, welche Version zweitveröffentlicht werden darf (meist Postprint, selten VoR).
  • Oft wird eine Embargofrist verlangt: Die Zweitveröffentlichung darf z. B. erst 6, 12 oder 24 Monate nach Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Teilweise gibt es Vorgaben zur Plattform:
    • Institutionelle Repositorien der Hochschule und Archivierung auf der eigenen oder institutionellen Website sind meist unkritisch.
    • Repositorien oder Plattformen mit kommerziellen Interessen (z. B. bestimmte soziale Netzwerke) können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
  • Relativ selten schreiben Verlage konkrete Lizenzen für die Zweitveröffentlichung vor (z. B. CC-Lizenzen); wo dies vorkommt, sollte es genau geprüft werden.

Wenn ein Beitrag aus einem drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt stammt und die Förderorganisation ausdrücklich eine Open-Access-Zweitveröffentlichung verlangt, kann dies vertragliche Regelungen der Verlage begrenzen oder überlagern – hier lohnt der Blick in die Förderbedingungen.

Orientierung: Open Policy Finder, Zeitschriftenwebseiten und Bibliotheken

Die Frage, was genau für ein bestimmtes Journal oder einen Verlag gilt, ist leider nicht einheitlich geregelt – und erfordert etwas Recherche:

  • Einen ersten Überblick geben Datenbanken wie der Open Policy Finder (bzw. vergleichbare Policy-Datenbanken), in denen Richtlinien vieler Zeitschriften und Verlage zum Selbstarchivieren dokumentiert sind.
  • Verbindlich sind aber die Angaben auf der Webseite der Zeitschrift/des Verlags und die Regelungen im Autor:innenvertrag.

Weil die Interpretation dieser Bedingungen Zeit und Erfahrung braucht, lohnt sich die Zusammenarbeit mit der eigenen Bibliothek:

  • Viele Bibliotheken betreiben ein institutionelles Repositorium und bieten einen Zweitveröffentlichungsservice an.
  • Sie unterstützen bei der Klärung,
    • welche Version (Preprint/Postprint/VoR) eingestellt werden darf,
    • wann dies erfolgen darf (Embargo),
    • und mit welchen Hinweisen (Link zur VoR, DOI, Lizenzangaben).
  • Bibliotheken können zudem auf alternative Optionen hinweisen, etwa das unabdingbare Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 UrhG für bestimmte, überwiegend öffentlich finanzierte Zeitschriftenbeiträge.

Verlinkung auf die Version of Record

Ganz gleich, ob ein Preprint oder ein Postprint (AAM) zweitveröffentlicht wird:

  • Sobald die Version of Record erschienen ist, sollte klar und sichtbar auf sie verwiesen werden – idealerweise mit DOI, Zeitschriftentitel, Band-/Heftangabe und Erscheinungsjahr.
  • Bei bereits online stehenden Preprints sollten entsprechende Hinweise nachträglich ergänzt werden (z. B. „Diese Arbeit wurde inzwischen in … als Version of Record veröffentlicht, DOI …“).

Damit wird transparent,

  • welche Fassung die endgültige Referenzversion ist,
  • und wie sich frühere Versionen zu dieser VoR verhalten.

Welche Version sollte zitiert werden?

Aus Sicht guter wissenschaftlicher Praxis gilt eine klare Priorität:

  1. Wenn irgend möglich, sollte die Version of Record zitiert werden.
    • Sie ist die stabile, endgültige Fassung mit allen Metadaten.
  2. Wenn die VoR (noch) nicht zugänglich ist, können andere Versionen zitiert werden – aber:
    • Es sollte kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Preprint oder einen Postprint/AAM handelt.
    • Richtlinien von Zeitschriften, Fachgesellschaften oder Förderorganisationen zum Umgang mit Preprint- und Postprint-Zitationen sollten beachtet werden.

In jedem Fall geht es darum, Leser:innen die Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen: Sie sollen erkennen, auf welche Fassung eines Textes Bezug genommen wird und wo die maßgebliche Version (VoR) zu finden ist.

Preprints, Postprints und Version of Record bei Optimedien

Im Programm von Optimedien – mit Schwerpunkten in Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und ausgewählten naturwissenschaftlichen Themen – wird die Unterscheidung von Preprint, Postprint und Version of Record systematisch berücksichtigt.

Für Autor:innen bedeutet das:

  • Bereits bei der Publikationsplanung (z. B. aus Dissertationen, Habilitationen oder Drittmittelprojekten) wird geklärt,
    • ob und in welcher Form Vorabfassungen (Preprints) sinnvoll sind,
    • wie akzeptierte Manuskriptfassungen (Postprints/AAM) ggf. im Sinne von Green Open Access genutzt werden können,
    • und wie diese Versionen mit der späteren Buch- oder Artikelversion (VoR) verzahnt werden.
  • In Verträgen und Absprachen wird transparent festgelegt,
    • welche Version zweitveröffentlicht werden darf,
    • nach welcher Frist (Embargo) dies möglich ist,
    • und auf welchen Plattformen (institutionelle Repositorien, Projektwebseiten etc.) dies erfolgen kann.
  • Bei der Version of Record sorgt Optimedien durch Lektorat, Satz, Layout und Metadatenpflege (inkl. DOI, ORCID/ISNI/GND, Reihenangaben) dafür,
    • dass sie als stabile, zitierfähige Referenz im wissenschaftlichen Diskurs verankert ist,
    • und dass Preprints/Postprints korrekt auf diese VoR verweisen können.

So werden Preprints, Postprints und Version of Record nicht als konkurrierende oder verwirrende Parallelwelten behandelt, sondern als aufeinander bezogene Versionen eines wissenschaftlichen Beitrags:

  • Preprints sichern Schnelligkeit und frühe Sichtbarkeit,
  • Postprints ermöglichen rechtssicheren Green Open Access,
  • die Version of Record gewährleistet dauerhafte Zitierfähigkeit und Einbindung in die wissenschaftliche Infrastruktur.

Wer diese Rollen kennt und bewusst nutzt, kann seine Publikationen so positionieren, dass sie sowohl rechtlich sauber als auch fachlich sichtbar und langfristig anschlussfähig sind.

Ihre OPTIMEDIEN Redaktion