Habilitation veröffentlichen

Ausgangspunkt: Rolle der Habilitation im Wissenschaftssystem

Die Habilitation nimmt im deutschsprachigen Wissenschaftssystem eine besondere Stellung ein. Sie ist kein weiterer akademischer Grad – dieser bleibt der Dissertation und dem darauf beruhenden Doktorgrad vorbehalten –, sondern ein eigenständiger Qualifikationsnachweis, an dem geprüft wird, ob eine Person ihr Fach in Forschung und Lehre selbstständig vertreten kann. Der Professorentitel ist wiederum kein „höherer Abschluss“, sondern ein Amts- beziehungsweise Funktionstitel, der an eine Professur gebunden ist und sichtbar macht, dass jemand dauerhaft in der Hochschullehre tätig ist.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum die Frage der Veröffentlichung einer Habilitation nicht nur eine technische oder verwaltungsrechtliche Angelegenheit ist. Die Habilitationsschrift ist häufig diejenige Publikation, an der Berufungskommissionen, Gutachter:innen und Fachkolleg:innen die wissenschaftliche Handschrift einer Person besonders klar ablesen. Wer seine Habilitation publiziert, entscheidet damit zugleich, in welchem fachlichen Umfeld dieses Profil sichtbar wird – ob die Schrift vor allem im universitären Repositorium präsent ist oder darüber hinaus in einem gezielt profilierten Programm eines Fachverlags wie Optimedien erscheint.

Institutionelle Rahmenbedingungen und Formen der Veröffentlichung

Die institutionellen Rahmenbedingungen werden durch Habilitationsordnungen und bibliothekarische Vorgaben bestimmt. Anders als bei Dissertationen existiert keine bundesweit einheitliche Veröffentlichungspflicht; die konkreten Anforderungen variieren zwischen Fächern und Hochschulen. Manche Ordnungen formulieren ausdrücklich, die Habilitationsschrift sei „in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, andere konzentrieren sich auf Vorgaben zu Pflichtexemplaren, Fristen und formalen Kriterien. Universitätsbibliotheken bieten hierfür standardisierte Wege an: Die Habilitation kann als Verlagsexemplar oder als eigenständig produzierter Druck abgegeben und zusätzlich elektronisch in ein Repositorium eingestellt werden, wo sie katalogisiert und archiviert wird.

Aus hochschulinterner Perspektive steht damit im Vordergrund, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Aus Sicht der wissenschaftlichen Kommunikation stellen sich jedoch andere Fragen: In welchen Diskurszusammenhängen soll die Habilitation tatsächlich gelesen und zitiert werden? Repositorien sichern Auffindbarkeit in Katalogen und Suchmaschinen, sind aber nur begrenzt in jene programmatischen Zusammenhänge eingebunden, die in vielen Disziplinen nach wie vor über Verlage und Reihen hergestellt werden. Gerade in Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaften – den Schwerpunkten von Optimedien – spielen eigenständige Monographien in klar erkennbaren Verlagsprogrammen weiterhin eine zentrale Rolle bei der Einordnung eines Forschungsbeitrags.

Verlagsveröffentlichung als Teil wissenschaftlicher Kommunikation

Eine Veröffentlichung der Habilitation im Verlag verschiebt den Fokus von der reinen Erfüllung institutioneller Pflichten hin zu einer bewussten Positionierung im Fach. Die Schrift wird dann nicht nur als Prüfungsdokument wahrgenommen, sondern als Monographie, die in einem bestimmten Programm, in einer Reihe oder in einem thematischen Segment steht. Sie erhält eine ISBN (gegebenenfalls ergänzt um E-ISBN und DOI), wird an den Buchhandel gemeldet und in nationale wie internationale Nachweissysteme eingespielt; sorgfältig gepflegte Metadaten sorgen dafür, dass sie in Bibliothekskatalogen und Literaturverwaltungsprogrammen klar verortet werden kann.

Zwischen der Fassung, die der Habilitationskommission vorgelegt wird, und einer Buchveröffentlichung liegt in der Regel ein produktiver Zwischenschritt. Habilitationsschriften sind aus prüfungslogischen Gründen häufig sehr umfangreich, stark dokumentarisch und am Zuschnitt des Verfahrens orientiert. Für eine Monographie im Verlagsprogramm bietet sich oft eine Umgewichtung an: Der spezifische Forschungsbeitrag kann deutlicher freigelegt, Wiederholungen reduziert und der Text stärker an der erwarteten Lesepraxis einer breiteren Fachöffentlichkeit ausgerichtet werden. In juristischen Kontexten kann dies etwa bedeuten, systematische Analysen gegenüber umfangreichen Rechtsprechungsdokumentationen zu akzentuieren; in sozial- oder geisteswissenschaftlichen Arbeiten kann die theoretische Argumentation geschärft und das empirische Material neu angeordnet werden.

Parallel dazu stellen sich urheber- und forschungsethische Fragen. Urheber:in der Habilitationsschrift ist die Verfasserin oder der Verfasser; die Hochschule erwirbt in der Regel nur die für Prüfungs- und Archivierungszwecke erforderlichen Nutzungsrechte. Für eine Verlagsveröffentlichung müssen Rechte an Drittmaterial – etwa Abbildungen, Tabellen, längeren Textzitaten oder bereits anderweitig publizierten Aufsätzen – geklärt sein. Zugleich sind die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis zu berücksichtigen: Sorgfalt in der Dokumentation, Transparenz der methodischen Vorgehensweise und redlicher Umgang mit Daten und Koautorenschaften. Ein Verlag kann diese Grundsätze nicht ersetzen, aber durch transparente Abläufe und langlebige Verfügbarkeit der Titel dazu beitragen, dass sie sich im Publikationsprozess widerspiegeln.

Optimedien als verlegerischer Rahmen und Schriftenreihen

Die Wahl des Verlags ist Teil dieser Gesamtentscheidung. In vielen Fächern ist es nicht gleichgültig, ob eine Habilitation in einem generalistischen Rahmen oder in einem fachlich fokussierten Programm erscheint. Optimedien konzentriert sich auf Rechts-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie ausgewählte naturwissenschaftliche Themen und versteht sich als Partner für Qualifikationsschriften, Fachmonographien und Schriftenreihen. In diesem Rahmen kann eine Habilitation als eigenständiger Band erscheinen oder den Auftakt zu einer neuen Reihe bilden, die etwa den Namen eines Lehrstuhls, eines Instituts oder eines thematischen Verbundes trägt.

Schriftenreihen erfüllen in diesem Zusammenhang eine doppelte Funktion. Einerseits bündeln sie über Jahre hinweg Arbeiten, die thematisch oder institutionell zusammengehören: Dissertationen, ausgezeichnete Abschlussarbeiten, weitere Monographien, gelegentlich auch Sammelbände. Andererseits machen sie Entwicklungslinien sichtbar: Sie zeigen, welche Fragen an einem Lehrstuhl oder in einem Netzwerk bearbeitet werden, welche methodischen Zugänge bevorzugt werden und wie sich ein Fachgebiet verändert. Wenn eine Habilitation in einer solchen Reihe erscheint oder selbst der erste Band einer neuen Reihe ist, wird sie in eine Struktur eingebettet, die über das individuelle Qualifikationsverfahren hinausweist.

Eine Veröffentlichung bei Optimedien zielt in diesem Sinn weniger auf einen einmaligen Akt ab, sondern auf eine langfristige Präsenz im wissenschaftlichen Diskurs. Die Habilitationsschrift wird als Monographie zugänglich gemacht, fachlich passend verortet und zugleich so publiziert, dass spätere Projekte – etwa betreute Dissertationen oder gemeinsame Forschungsbände – nahtlos anschließen können. „Habilitation veröffentlichen“ bedeutet damit nicht nur, eine formale Anforderung zu erfüllen, sondern bewusst zu entscheiden, in welchem verlegerischen und programmatischen Umfeld die eigene wissenschaftliche Arbeit über viele Jahre hinweg sichtbar bleiben soll.

Ihre OPTIMEDIEN Redaktion