Geschlechtergerechte Sprache

Geschlechtergerechte Sprache ist kein modischer Zusatz, sondern eine Konsequenz aus der Einsicht, dass Sprache nicht nur abbildet, sondern Wirklichkeit mitkonstruiert. Wie wir Personen bezeichnen, wen wir sprachlich sichtbar machen und wer „mitgemeint“ sein soll, prägt Vorstellungen von Zugehörigkeit, Kompetenz und Normalität. Geschlechtersensible Formulierungen zielen darauf, alle Geschlechter – Frauen, Männer und nicht-binäre Personen – in der Sprache so abzubilden, dass sie gleichermaßen sichtbar und adressiert sind.

Im wissenschaftlichen und fachlichen Schreiben stellt sich damit weniger die Frage, „ob“ das Thema relevant ist, sondern „wie“ geschlechtergerechte Sprache so umgesetzt werden kann, dass sie sowohl inklusiv als auch fachlich präzise, lesbar und anschlussfähig bleibt.

Begriff und Zielsetzung

Unter geschlechtergerechter oder geschlechtersensibler Sprache werden alle Strategien verstanden, die vermeiden, dass bestimmte Geschlechter systematisch unsichtbar oder mitgemeint bleiben, während andere sprachlich dominieren.

Zentrale Ziele sind:

  • Sichtbarkeit: Personen aller Geschlechter sollen in Bezeichnungen explizit vorkommen (z. B. „Autorinnen und Autoren“, „Studierende“, „Autor:innen“).
  • Wertschätzung: Die Art der Anrede und Bezeichnung soll Anerkennung ausdrücken und nicht bestimmte Gruppen aus dem Blick verlieren.
  • Genauigkeit: Wo tatsächlich nur Männer gemeint sind, soll dies sprachlich klar werden; wo alle Geschlechter gemeint sind, soll dies ebenso klar erkennbar sein.

Ausgangspunkt vieler Leitfäden ist dabei die Beobachtung, dass das sogenannte generische Maskulinum – also Formen wie „die Autoren“, „die Studenten“ – in der Rezeption häufig nicht neutral verstanden wird, sondern vor allem männliche Personen hervorruft. Studien zeigen, dass genderfaire Formulierungen solche Verzerrungen zumindest im Moment des Lesens reduzieren können.

Normativer Rahmen: Rechtschreibung, Leitfäden, Debatten

Sprachliche Normierung im Deutschen erfolgt unter anderem über das Amtliche Regelwerk zur Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung betreut wird. Der Rat hat in seinen Empfehlungen von 2021 und weiteren Erläuterungen 2023 betont, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll, zugleich aber klarstellt, dass geschlechtergerechte Schreibung eine gesellschaftliche Aufgabe ist, die nicht allein durch orthografische Regeln gelöst werden kann.

Sonderzeichen im Wortinneren – Genderstern (*), Doppelpunkt (:), Unterstrich (_) – werden im amtlichen Regelwerk ausdrücklich als nicht zum Kernbestand der Orthografie gehörig behandelt, sind aber in einem Ergänzungspassus beschrieben. Die weitere Entwicklung wird beobachtet, weil sowohl Fragen der Einheitlichkeit als auch der Barrierefreiheit (z. B. Screenreader) berührt sind.

Parallel dazu haben zahlreiche Hochschulen, Behörden und Organisationen eigene Leitfäden entwickelt, in denen sie ausführen, wie geschlechtergerechte Sprache im jeweiligen Kontext umgesetzt werden soll – häufig mit Beispielen, Formulierungsvorschlägen und Hinweisen zur Vereinbarkeit mit Verständlichkeit und Rechtsklarheit.

Die öffentliche Debatte um „Gendern“ ist dabei deutlich kontrovers: Während ein Teil der Fachliteratur und Gleichstellungsarbeit geschlechtergerechte Sprache als wichtigen Baustein der Gleichstellung versteht, weisen andere Stimmen auf Verständlichkeitsfragen, Akzeptanzprobleme und soziale Spaltungstendenzen hin.

Für wissenschaftliches und fachliches Schreiben bedeutet das: Es gibt einen klaren Trend hin zu geschlechtergerechten Formulierungen – gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung eine Frage bewusster Entscheidungen und kontextsensibler Abwägungen.

Formen geschlechtergerechter Sprache

In der Praxis haben sich mehrere Strategien herausgebildet, die je nach Textsorte und Institution kombiniert werden. Duden und verschiedene Leitfäden unterscheiden insbesondere:

  • Paarformen / Doppelnennungen
    „Autorinnen und Autoren“, „Mieterinnen und Mieter“.
    Sie sind leicht verständlich und rechtlich oft unproblematisch, können in stark verdichteten Texten aber als lang empfunden werden.
  • Neutrale und kollektive Formen
    „Studierende“, „Lehrkräfte“, „Beschäftigte“, „das Team“.
    Sie sind sprachlich etabliert und häufig sehr gut verständlich; nicht immer steht eine passende neutrale Form zur Verfügung.
  • Kurzformen mit Sonderzeichen
    Binnen-I („AutorInnen“), Genderstern („Autor*innen“), Unterstrich („Autor_innen“), Doppelpunkt („Autor:innen“).
    Diese Schreibweisen machen Mehrgeschlechtlichkeit auf engstem Raum sichtbar, gehören aber – wie oben beschrieben – (noch) nicht zum Kernbestand der amtlichen Orthografie und werfen Fragen der Barrierefreiheit und Einheitlichkeit auf.
  • Paraphrasen und Umschreibungen
    Statt an einzelnen Nomen zu „gendern“, können Sätze so umformuliert werden, dass keine expliziten Personenbezeichnungen nötig sind („Wer diese Position innehat, ist verantwortlich für…“).

In der Praxis geht es weniger darum, eine einzige „richtige“ Form zu wählen, sondern einen konsistenten, zum Kontext passenden Mix zu entwickeln. Im wissenschaftlichen Schreiben kann dies z. B. bedeuten: neutrale Formen dort, wo sie etabliert sind, Paarformen in zentralen Definitionen, und bewusst eingesetzte Kurzformen (z. B. mit Doppelpunkt) in erläuternden Passagen oder Verlagsmaterialien.

Wirkung und wissenschaftlicher Diskurs

Ob und wie geschlechtergerechte Sprache „wirkt“, ist Gegenstand einer wachsenden empirischen Forschung. Zahlreiche Studien deuten darauf hin, dass Formulierungen, die Frauen und andere Geschlechter explizit nennen oder neutral formulieren, dazu führen, dass Leser:innen weniger stark ausschließlich an Männer denken; umgekehrt wird beim generischen Maskulinum häufiger eine männlich dominierte Personengruppe mental aktiviert.

Solche Effekte sind für Berufsbilder, Rollenmodelle und Selbstzuschreibungen relevant: Leitfäden von Hochschulen und Gleichstellungseinrichtungen betonen, dass geschlechtergerechte Sprache insbesondere für junge Menschen wichtig ist, um sich in bestimmten Feldern überhaupt mitzudenken – etwa in naturwissenschaftlich-technischen Berufen oder Führungspositionen.

Zugleich weisen Analysen darauf hin, dass Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft sozial ungleich verteilt sind – nach Bildungsgrad, Alter, politischer Selbstverortung und Milieus. Für wissenschaftliche und fachliche Texte bedeutet das:

  • Geschlechtergerechte Sprache kann die Inklusivität und Präzision erhöhen.
  • Sie kann aber auch Irritationen auslösen, wenn Leser:innen mit bestimmten Schreibweisen (noch) nicht vertraut sind oder diese politisch aufgeladen wahrnehmen.

Die Herausforderung besteht daher darin, fachliche Klarheit, Inklusivität und Akzeptanz in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen – etwa durch Erläuterungen im Vorwort, durch einheitliche Hausstile und durch behutsame, konsistente Anwendung.

Geschlechtergerechte Sprache in Wissenschaft, Recht und Praxis

In juristischen, sozialwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Texten greifen mehrere Anforderungen ineinander:

  • Rechtsklarheit und Eindeutigkeit: In Gesetzes- und Vertragssprache muss eindeutig sein, wer adressiert ist und welche Rechtsfolgen gelten. Leitfäden betonen deshalb häufig Doppelnennungen und neutrale Formen, die auslegungsfest sind.
  • Wissenschaftliche Präzision: Wer über Geschlecht, Rollenbilder, Rechtsprechung oder gesellschaftliche Strukturen schreibt, sollte sprachlich erkennbar machen, auf wen sich Aussagen beziehen – etwa durch differenzierte Personenbezeichnungen und Erläuterungen.
  • Lesbarkeit und Verständlichkeit: Gerade in Lehrbüchern und Fachbüchern müssen Texte auch bei häufiger Verwendung geschlechtergerechter Formen flüssig lesbar bleiben.

In vielen Hochschulen und Einrichtungen haben sich deshalb pragmatische Kompromisse etabliert:

  • In formellen, rechtsrelevanten Dokumenten dominieren Doppelnennungen und neutrale Formen.
  • In wissenschaftlichen und internen Texten werden zusätzlich Kurzformen mit Doppelpunkt oder Stern verwendet, um Mehrgeschlechtlichkeit sichtbar zu machen.

Wichtig ist, dass diese Entscheidungen transparent sind – etwa über Vorworte, Hausstile oder Leitfäden –, damit Leser:innen die Logik der verwendeten Schreibweisen nachvollziehen können.

Praktische Orientierung für Autor:innen

Für Autor:innen, die an Qualifikationsschriften, Fachbüchern oder Sammelbandbeiträgen arbeiten, stellen sich in der Praxis vor allem drei Fragen:

  1. Welcher Stil ist institutionell vorgegeben?
    Promotionsordnungen, Leitfäden von Fakultäten oder Einrichtungen sowie Verlagsvorgaben sollten vorab geprüft werden. Oft ist dort beschrieben, ob z. B. Doppelnennungen, neutrale Formen oder bestimmte Kurzformen bevorzugt werden.
  2. Welche Zielgruppe wird angesprochen?
    Ein hoch spezialisiertes Fachpublikum mit Erfahrung im Umgang mit gendergerechter Sprache reagiert anders als eine sehr heterogene Leserschaft. Das kann die Entscheidung beeinflussen, wie sichtbar Sonderformen im laufenden Text eingesetzt werden.
  3. Wie lässt sich Konsistenz sichern?
    Geschlechtergerechte Formulierungen sollten im gesamten Text nach einem erkennbaren Prinzip verwendet werden. Hilfreich sind:
    • ein kurzer interner „Mini-Leitfaden“ (z. B. für Autor:innenkollektive),
    • bewusste Entscheidungen bei Schlüsselbegriffen („Autor:innen“, „Studierende“, „Fachkräfte“),
    • und ggf. Hinweise im Vorwort („In diesem Band verwenden wir durchgängig…“).

Zitationsprogramme und Textverarbeitung können unterstützen, indem z. B. bestimmte Begriffe global angepasst werden; entscheidend bleibt aber die inhaltliche Entscheidung, wie Geschlecht im Text konzeptualisiert und sprachlich sichtbar gemacht wird.

Geschlechtergerechte Sprache bei Optimedien

Im Programm von Optimedien – mit den Schwerpunkten Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und ausgewählten naturwissenschaftlichen Themen – ist geschlechtergerechte Sprache ein wichtiger Bestandteil der verlegerischen Praxis.

Dabei gelten im Kern drei Leitgedanken:

  1. Inklusivität und wissenschaftliche Redlichkeit
    Texte sollen alle Geschlechter adressieren und niemanden „mitgemeint“ im Hintergrund lassen. Das betrifft insbesondere Personenbezeichnungen wie „Autor:innen“, „Herausgeber:innen“, „Studierende“, „Fachkräfte“ sowie Formulierungen in Vorworten, Einleitungen und didaktischen Passagen.
  2. Kontextsensibilität
    In juristisch sensiblen Zusammenhängen (z. B. Abdruck von Normtexten, Entscheidungen, Vertragsmustern) wird die bestehende Rechts- und Zitationspraxis respektiert; hier können neutrale Formen und erläuternde Passagen ergänzen, ohne bestehende Rechtstexte zu verändern. In erklärenden und argumentativen Teilen hingegen werden geschlechtergerechte Schreibweisen konsequenter eingesetzt.
  3. Verlässliche Hausstile statt Einzelentscheidungen „nach Gefühl“
    Für Reihen und Formate werden konsistente Hausstile entwickelt, die u. a. festlegen,
    • ob neutrale Formen, Doppelnennungen oder Kurzformen mit Doppelpunkt als Standard verwendet werden,
    • wie Anreden, Biographien und Metadaten (z. B. „Autor:innen“) gestaltet werden,
    • und wie mit historischen Zitaten oder rechtlichen Originaltexten umzugehen ist.

Autor:innen, die bei Optimedien publizieren, werden ermutigt, geschlechtergerechte Sprache als Teil der inhaltlichen Verantwortung für ihre Texte zu verstehen. Gleichzeitig bleibt Raum für fachliche und genrespezifische Differenzierungen – etwa zwischen streng rechtlichen Passagen, wissenschaftlichen Analysen und stärker allgemein orientierten Darstellungsteilen.

So entsteht ein Rahmen, in dem geschlechtergerechte Sprache nicht als formale Pflichtübung, sondern als integrierter Bestandteil professionellen wissenschaftlichen Schreibens verstanden wird: Sie trägt dazu bei, dass Texte genau das leisten, was sie leisten sollen – wissenschaftlich präzise informieren, differenziert argumentieren und zugleich alle Personen ansprechen, für die sie relevant sind.

Ihre OPTIMEDIEN Redaktion